Gleich eingangs tritt der Autor mit allem Nachdruck der Vorstellung entgegen, die koloniale Expansion und Herrschaft seien für das Kaiserreich eher eine Marginalie gewesen. Wie er in verschiedener Hinsicht belegen kann, hat vielmehr „zwischen der Reichsgründung 1871 und dem Kriegsausbruch von 1914 … kein Ereignis mehr zur Veränderung des politischen Charakters des Reichs beigetragen als der Erwerb von Kolonien“ (28). Das zeigt sich zum einen vor dem Hintergrund der Geschichte der deutschen Nationalbewegung und des Liberalismus, die recht konsistent eine koloniale Perspektive verfolgten, zum andern an der engen Verflechtung der 1884 real gewordenen Kolonialpolitik mit anderen zentralen Politikfeldern und Entwicklungen. Der Autor hat seine Studie sorgfältig in diesen Kontext einschließlich der „Schaffung einer Überseematmosphäre“ (32ff) eingebettet.
Die Darstellung konzentriert sich auf den 1891 als Beirat der im Auswärtigen Amt angesiedelten Kolonialabteilung konstituierten Kolonialrat. Dadurch werden andere Institutionen und Formen der Politikfindung und -ausführung – insbesondere die Reichsleitung und der Reichstag, aber auch die Verwaltungen der einzelnen Kolonien – eher vermittelt durch die zuweilen übermäßig detailliert dargestellten Debatten und sonstigen Auseinandersetzungen innerhalb des Kolonialrates erkennbar. So tritt eine spezifische Schwerpunktsetzung ein: Der Kolonialrat entstand als Komponente der Bismarckschen Strategie, den Reichstag durch korporative Institutionen zu umgehen. Daher setzte er sich neben erfahrenen Beamten aus Vertretern unterschiedlicher Interessen zusammen – vorab aus der Wirtschaft, dann aber auch aus Missionsgesellschaften und der Koloniallobby. Dadurch rücken zivilgesellschaftliche Prozesse, insbesondere auch die Verbindungen zu anderen Bereichen nationalistischer Mobilisierung, deutlich ins Blickfeld. Dagegen werden Prozesse innerhalb des Regierungsapparates und der Verwaltungsspitzen oft nur insoweit aufgegriffen, wie sie Gegenstand der Debatten im Kolonialrat waren, und da diese weitgehend von der Kolonialabteilung bestimmt wurden, gerät diese Perspektive relativ eng. Sie ist beschränkt auf die unübersehbare Konkurrenz zwischen der Kolonialabteilung und dem Reichsmarineamt um die Kontrolle der Kolonien, die Auseinandersetzungen über die Gewichtung von Militär und Verwaltung in den Kolonien sowie die unvermeidlichen Budgetdebatten. Sonstige intragouvernementale Auseinandersetzungen werden vor allem anlässlich der zahlreichen Wechsel an der Spitze der Kolonialabteilung bzw. ab 1907 des Kolonialamtes erkennbar. Hier dürfte weiterhin Raum für umfangreiche Forschungen bleiben. Auch wichtige Bereiche der Nicht-Thematisierung im Gremium des Kolonialrates führen zu einem nicht ganz vollständigen Bild; dies gilt vor allem für die Kriegführung während der Zuspitzung der „kolonialen Krise“ zur „Katastrophe“ in den Jahren 1904-1908 (Kap. 10, 354ff).
Plastisch deutlich werden dagegen die Interessenkonstellationen und -konflikte, die eigentlich erst den gesellschaftlichen und politischen Kontext der Kolonialpolitik ausmachen. Von zentraler Bedeutung dürfte dabei die enge Verflechtung der vor allem in der Deutschen Kolonialgesellschaft (DKG) institutionalisierten Koloniallobby mit den wichtigen zivilgesellschaftlichen Akteuren eines zunehmend sich radikalisierenden Nationalismus sein, die im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts auftraten: So ging der Alldeutsche Verband (ADV) direkt aus der Frustration über die letztlich begrenzte Kolonialexpansion und den Ausgleich mit Großbritannien über die Inseln Helgoland und Sansibar hervor, und 1898 entstand der Flottenverein, der zum größten zivilgesellschaftlichen Akteur auf diesem Feld werden sollte, wesentlich aus der „von den beiden nationalen Verbänden DKG und ADV getragene(n) Flottenpropaganda“; trotz der im folgenden entstehenden Konkurrenzsituation blieben wichtige „personelle Querverbindungen“ (248).
Ungeachtet des grundsätzlichen Konsenses über nationalistische Orientierung, Kolonialherrschaft und auch Kolonialexpansion brachte der Kolonialrat wesentliche Interessengegensätze zum Ausdruck. So stießen unterschiedliche wirtschaftliche Strategien aufeinander, die letztlich zu divergierenden Zielbestimmungen der deutschen Kolonialherrschaft führten: Die großen Konzessionsgesellschaften strebten zumal in Kamerun und Ostafrika ausgedehnte Plantagen an und konzentrierten sich in Südwestafrika auf die Ausbeutung von Bodenschätzen; hier erregte in national gestimmten Kreisen auch die Beteiligung britischen und südafrikanischen Kapitals Anstoß. Dagegen fassten Handelsinteressen eher die Schaffung einer auch als Verbrauchermarkt in Frage kommenden afrikanischen Bauernschaft ins Auge, während in Südwestafrika die letztlich sehr begrenzt realisierte Perspektive der deutschen Auswanderung und Siedlung von zentraler Bedeutung war. Solche unterschiedlichen, oft gegensätzlichen Interessen und Anliegen fanden Niederschlag in Kontroversen über die Zukunft der Sklaverei, deren Abschaffung einmal wesentlich die koloniale Besitzergreifung zumal in Ostafrika legitimiert hatte, und allgemeiner über die Formen der Rekrutierung von Arbeitskräften und ihre Behandlung. Das patrimoniale Züchtigungsrecht spielte dabei eine wichtige Rolle, aber auch der eher unvorteilhafte Vergleich mit anderen Kolonialregimen im Hinblick auf Prügel-Exzesse unter deutscher Ägide. Bei alledem herrschte durchgängig das Bild vom faulen Eingeborenen bzw. Afrikaner, der zur Arbeit erzogen werden müsse. Dies verschränkte sich zumindest gelegentlich mit evolutionistischen Vorstellungen und der Inklusion der „Eingeborenen“ als „unentwickelte Genossen des eigenen Volkes …, die man erziehen müsse“ (Julius Scharlach, zit. 364). Andere kontroverse Themen betrafen die für norddeutsche Handelshäuser, aber auch die ostelbische Landwirtschaft einträgliche Branntweineinfuhr in Westafrika, vor allem aber den Eisenbahnbau. Hier konzentrierten sich zentrale Themen wie die strategische Ausrichtung der Linienführung und eine mögliche weitere Expansion der Kolonien, mögliche Landkonzessionen an Investoren und die Prioritätensetzung von Ausbeutungsstrategien. Über das Ziel der wirtschaftlichen Ausbeutung selbst herrschte Konsens, der auch Kritiker an einzelnen Verfahrensweisen einschloss.
Das Ende des Ersten Kolonialrates 1908 stand im Zusammenhang mit der aktivistischen Reformära unter Bernhard Dernburg ab 1906, die auch die Verselbstständigung der Kolonialabteilung vom Auswärtigen Amt brachte. Später zweimal 1911 und 1913 einberufene, vergleichbare Kommissionen verweisen auf die Bedeutung personeller Konstellationen für solche Arrangements, zeigen aber auch eine Verlagerung auf Aspekte des Finanzregimes, sowohl was die Kreditvergabe in den Kolonien als auch die Kontrolle der Börsenspekulation dort tätiger Unternehmen anging. Das Buch schließt mit einem kurzen Ausblick auf die kolonialrevisionistischen Pläne und Aktivitäten während der Weimarer Republik und die Stoßrichtung des Nationalsozialismus auf ein osteuropäisches Kolonialreich, um für die Zeit nach 1945 zu resümieren: „Was geblieben ist, ist das Streben nach einer bedeutenden Position auf dem Weltmarkt ohne territoriale Herrschaftsansprüche in Übersee oder auf dem europäischen Kontinent.“ (471).
Eine solche Perspektive mag manche versöhnlich stimmen. Zweifel werden vielleicht laut, wenn sich manches hundertjährige Zitat doch im wahrsten Sinne unheimlich aktuell liest, etwa wenn Kolonialdirektor Stuebel in der Reichstagsdebatte am 1. Juli 1904 zum Herero-Deutschen Krieg im heutigen Namibia meinte, „daß dort so gut für Größe und Ruhm des Vaterlandes gekämpft wird, als wenn es sich um die Verteidigung unserer Grenzen in Europa handelte“ (zit. 390). Ein Schelm, wem da „Sicherheit“ und „Hindukusch“ einfallen.
Reinhart Kößler, September 2009
Hartmut Pogge von Strandmann: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Ch. Links-Verlag, Berlin, Juli 2009, 528 Seiten, 49,90 €, ISBN 978-3-86153-501-0
Diese Rezension erscheint auch in Peripherie Nr. 116