siehe auch: Abkürzungs-verzeichnis
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Kolonial-Post, Jahrgang 1936, Nr. 7, 23.07.1936, S. 136
(...) Werbeaktion des Reichskolonialbundes
Durch den Zusammenschluß der bisherigen kol. Verbände (Dt. Kol.-Ges., Frauen-Bd. der DKG und Rotes Kreuz, Fr.-Ver. f. Dt. über See) zu einem einheitlichen Reichskolonialbund sind nunmehr die Voraussetzungen zur Schaffung einer wahren kolonialen Volksbewegung gegeben. Erste Aufgabe der Gliederungen des Reichskolonialbundes ist daher, auch den letzten Volksgenossen für die koloniale Sache zu gewinnen. Der RKB ruft daher seine Gliederungen auf, in den Monaten Juli, August und September eine
Erste große Werbeaktion des Reichskolonialbundes
mit allen Kräften unter restlosem Einsatz sämtlicher Mitglieder durchzuführen. Das Ziel dieser Aktion soll sein, daß sich der Mitgliederbestand des RKB gegenüber dem Mitgliederbestand der kol. Verbände am 1. Juli d. J. bis zum Ablauf des September d. J. mindestens verdreifacht. Jedes Mitglied soll mindestens drei neue Mitglieder werben und diese veranlassen, ihrerseits drei weitere zu gewinnen.
Die erste Etappe dieser Werbeaktion geschieht in der Form einer Werbung von Mund zu Mund. Die Abteilungen erhalten hierfür zur Weiterleitung an ihre Mitglieder eine Anzahl Anmeldescheine. Weitere Anmeldescheine können kostenlos von der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Ein Werbeblatt des Reichskolonialbundes ist in Vorbereitung und geht den Abteilungen in Kürze zu.
Die zweite Etappe dieser Werbeaktion setzt zu Beginn des Monats August ein in der Form einer Listenwerbung.
Als dritte Etappe ist eine Werbung in Versammlungen vorgesehen. Nähere Anweisungen über die Durchführung der zweiten und dritten Etappe der Werbeaktion erfolgen zu gegebener Zeit.
Die Beiträge zum RKB sind:
Mindestbeitrag für jedes Mitglied beträgt 0,25 RM. mtl. und ist am 1. eines jeden Monats fällig.
Freiwillige Beiträge. Von der in der Satzung gegebenen Möglichkeit, die Mitglieder zu höheren Beiträgen anzuhalten, ist weitgehend Gebrauch zu machen.
Ermäßigte Beiträge. Die Ermäßigung des monatlichen Mitgliedsbeitrages kann zugestanden werden in folgenden Fällen, für:
a) Jungmitglieder (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, soweit noch in Berufsausbildung),
b) Erwerbslose,
c) Angehörige der Wehrmacht und des Arbeitsdienstes,
d) Mitglieder des Deutschen Kolonial-Krieger-Bundes (auf Grund besonderer Vereinbarung).
Der ermäßigte Beitrag beträgt 10 Pfg. monatlich. (...)
Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 25 Pfg.
Es ist eine selbstverständliche Pflicht der Kol.-Krieger-Kameradschaften, diese Werbeaktion der Ortsverbände des RKB, in denen unsere sämtlichen Kameraden auch Einzelmitglieder sein sollen, nach Kräften zu unterstützen. Die Kameradschaftsführer haben sich zu diesem Zwecke mit ihren Ortsverbandsleitern des RKB in Verbindung zu setzen.
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