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Pressedokumentation auf www.freiburg-postkolonial.de

Hilfskomitee überweist Gelder für Deutsche in DSWA; Gewalt-Konflikte auf Admiralitätsinseln und Kaiser-Wilhelmsland im Pazifik; Gesetzentwurf für Eisenbahnanleihe für Togo; Eintreffen der ersten Flüchtlinge aus DSWA; Übertritte vom badischen Heer zur Schutztruppe DSWA

Freiburger Zeitung, 03.04.1904, 1. Blatt, 1. Seite

Allgemeine Umschau.
[...]
Das Berliner Zentral-Hilfskomitee
hat durch Vermittelung der Kolonialverwaltung neuerdings 20000 Mark nach Südwestafrika überwiesen, da es sich darum handelt, die Bedürftigen in den Kolonien so lange zu unterstützen, bis gesicherte Verhältnisse eine Aufnahme der früheren Tätigkeit gestatten. Im Interesse der Kolonien wie der Geschädigten selbst wäre es sehr zu bedauern, wenn letztere durch die Not gezwungen würden, nach Deutschland zurück zu kehren und sich einer ungewissen Zukunft auszusetzen.

Eine schlimme Nachricht
kommt aus Neu-Guinea. Nach in Berlin eingegangenen Telegrammen des Gouverneurs von Neu-Guinea ist der australische Schuner Nill auf den Admiralitätsinseln von den Eingeborenen genommen worden. Die Besatzung wurde zumteil getötet, Europäer sind jedoch nicht darunter. Die Bestrafung erfolgt durch den kleinen Kreuzer Condor. Ferner ist auf der Durouinsel im Norden von Kaiser-Wilhelmsland die Station der Firma Hernsheim u. Cie überfallen worden wobei der Händler Reimers und zwei Chinesen getötet wurden. Eine Strafexpedition wird nach der Rückkehr des Gouvernementsdampfers Seestern, der sich augenblicklich im Dock in Hongkong befindet, erfolgen.

Eine Eisenbahnanleihe für Togo
wird soeben von der Nordd. Allg. Ztg. angekündigt: Der Gesetzentwurf über die Aufnahme einer Anleihe für das Schutzgebiet Togo wird in den nächsten Tagen dem Reichstage vorgelegt werden, nachdem er bereits die Zustimmung des Bundesrats erhalten hat. Die Aufnahme der Anleihe erfolgt zum Bau der Eisenbahn Lome-Palime. Die dreieinhalbprozentige, binnen 30 Jahren pari zu tilgende Anleihe soll acht Millionen Mark betragen. Die für die Verzinsung und Tilgung erforderlichen Beträge sind vom Schutzgebiet aufzubringen; doch übernimmt das Reich die Garantie für pünktliche Leistung der fälligen Zahlungen. Die Begründung hebt hervor, daß, nachdem seit Jahren in den benachbarten englischen und französischen Kolonien der Bau von Eisenbahnen betrieben ist, auch in Togo der Bau der Inlandsbahn in Angriff genommen werden muß, wenn nicht das deutsche Schutzgebiet in wirtschaftlicher Beziehung hinter den Nachbarländern zurückbleiben soll. Vor allem dränge der Erfolg der Versuche mit Baumwollkulturen im Hinterlande von Togo zum baldigen Bau einer leistungsfähigen Verkehrsstraße nach dem Innern, da ohne sie eine rationelle Weiterentwicklung und Ausnutzung der Baumwollkultur nicht möglich ist. Durch den Bau der Bahn wird das Reich finanziell nicht in Anspruch genommen. Das Schutzgebiet Togo wird dauernd in der Lage sein, die Ausgaben aus eigenen Einnahmen zu bestreiten. Wenn trotzdem eine Reichsgarantie vorgesehen ist, so geschieht es darum, weil eine Anleihe ohne Reichsgarantie mit einem höheren Zinsfuße ausgestattet werden müßte und infolgedessen das Schutzgebiet mit rund 50.000 Mk. jährlich stärker belastet würde. Die Bahn wird Lome mit Palime verbinden und in das Herz des Bezirks Wisahese [?] hineinführen, wo bereits ausgedehnte erfolgreiche Versuche mit der Baumwollkultur gemacht sind.


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Freiburger Zeitung, 03.04.1904, 1. Blatt, 2. Seite

Aus Deutschsüdwestafrika.

Hamburg, 2. April. Mit dem Wörmanndampfer sind gestern die ersten Flüchtlinge aus Deutsch-Südwestafrika eingetroffen. Sie wurden vom Hilfsausschuß empfangen.


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Freiburger Zeitung, 03.04.1904, 2. Blatt, 1. Seite

Personalveränderungen aus dem Bereiche des 14. Armeekorps.
Im aktiven Heere. Aus dem Heere schieden am 22. März d. J. aus und werden mit dem 23. März d. J. in der Schutztruppe für Südwestafrika angestellt: v. d. Heyde, Major und Bats. Kommandeur im 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142, dieser zur Verfügung des Kommandeurs der Schutztruppe; Dr. Werner, Oberarzt beim 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21. Aus dem Heere scheidet am 4. April d. J. aus und wird mit dem 5. April d. J. in der Schutztruppe für Südwestafrika angestellt: Gr. v. Stillfried und Rattonitz, Oberlt. im 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110.


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